Sozialversicherungen und Lohnsteuer

Lohnsteuern

In Deutschland werden einige Steuern direkt von Ihrem Gehalt abgezogen.

  • die Lohnsteuer: hängt von der Höhe ihres Einkommens und Ihrer Lohnsteuerklasse ab.

  • der Solidaritätszuschlag: beträgt 5,5 % von der Lohnsteuer, hängt ebenfalls von der Lohnsteuerklasse und der Zahl der Kinder ab.

  • die Kirchensteuer: beträgt 9 % der Lohnsteuer.

Sozialversicherungen

In Deutschland gibt es eine Reihe von Pflichtversicherungen, sogenannte Sozialversicherungen, die Ihre Lebensrisiken abdecken.

  • die Rentenversicherung für Ihre Absicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung,

  • die Krankenversicherung für die Absicherung bei Krankheit (Arzt- und Medizinkosten),

  • die Pflegeversicherung für den Fall, dass Sie pflegebedürftig werden (Menschen ohne Kinder zahlen etwas mehr),

  • die Unfallversicherung, die bei Arbeitsunfällen haftet, sowie

  • die Arbeitslosenversicherung, die zahlt, wenn Sie Ihre Arbeit verlieren.

Die Arbeitgeber zahlen im Sozialversicherungssystem in der Regel jeweils die Hälfte der Sozialversicherungsabgaben. Die Beiträge für die Unfallversicherung tragen die Arbeitgeber allein. Bei der Krankenversicherung zahlen Sie etwas mehr. Die andere Hälfte wird direkt von Ihrem Brutto-Lohn abgezogen.

Kinder und Ehepartner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert.

Für jedes Ihrer Kinder erhalten Sie später zusätzliche Rentenleistungen.

Steuern und Versicherungen auf einen Blick

 

Satz

Ihr Anteil

Lohnsteuer (LS)

Klasse 1

 

Kirchensteuer

9 % der LS  

Solidaritätszuschlag

5,5 % der LS

 

Krankenversicherung

15,5 % des Gehalts

8,2 %

Pflegeversicherung

(ab 23 J. ohne Kinder)

1,95 % des Gehalts

(2,2 % des Gehalts)

0,98%

(1,23%)

Rentenversicherung

18,9 % des Gehalts

9,45 %

Arbeitslosenversicherung

3 % des Gehalts

1,5 %