Einbürgerungen in Schleswig-Holstein und Dithmarschen

Im Jahr 2017 lebten nach dem Statistikamt Nord 243.615 Ausländer*innen in Schleswig-Holstein und es gab insgesamt 2.714 Einbürgerungen.   Auch im Kreis Dithmarschen spiegelt sich dieses Verhältnis wider: Aktuell leben 8.253 Ausländer*innen in Dithmarschen und 146 Personen wurden 2019 eingebürgert.   Zurzeit können potentiell 2.476 in Dithmarschen lebende Personen einen eigenständigen Antrag auf Einbürgerung stellen. Dazu zählen 1.229 EU-Ausländer*innen, 802 Ausländer*innen außerhalb der Europäischen Union sowie 445 Deutsch verheiratete Partner*innen.

Möchten Sie eingebürgert werden?

Sie leben in der Regel seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland?

Dann haben Sie bereits eine wichtige Voraussetzung erfüllt, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde des Kreises Dithmarschen ist Ihnen gerne auf dem Weg zur Einbürgerung behilflich.

Vorteile

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürger*in der Bundesrepublik mit allen Rechten und Pflichten als deutsche*r Staatsbürger*in.

Kurzinfo Einbürgerung

Auswahl an Rechten:

  • Sie können das politische Leben mitgestalten, indem Sie wählen gehen oder sich selbst zur Wahl stellen.
  • Als Deutsche*r haben Sie ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht in Deutschland
  • Als EU-Bürger*in genießen Sie das Freizügigkeitsrecht innerhalb der gesamten Europäischen Union.
  • Sie können visafrei in viele Staaten reisen und erhalten konsularischen Schutz durch die deutsche Auslandsvertretung.
  • Außerdem steht Ihnen die freie Berufs- und Ausbildungswahl offen.

Link zur Ausländerbehörde:

Hier finden Sie alle weiteren Informationen für Ihre Einbürgerung