Was mache ich, wenn ich arbeitslos werde?

Wenn Sie arbeitslos werden, sollten Sie sich von der Agentur für Arbeit beraten lassen. Termine können vereinbart werden:

Während Ihrer Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung:

Arbeitslosengeld I:

Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung für arbeitslose Personen, die mehr als ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. ALG I wird Arbeitslosen für maximal ein Jahr bezahlt, um den Lebensunterhalt zu sichern. Zuständig ist die Agentur für Arbeit (siehe oben).

Arbeitslosengeld II – ALG II:

Arbeitslosengeld II erhalten alle arbeitslosen Personen, die nicht oder noch nicht lange genug in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben.

Zuständig ist das Jobcenter.

Kindergeld:

Deutsche und zugewanderte Familien mit festem Aufenthaltsstatus erhalten für ihre Kinder eine finanzielle Unterstützung, das Kindergeld. Kindergeld bekommen Sie für jedes Ihrer Kinder. Es wird auch bezahlt, wenn Sie arbeitslos werden.

Asylsuchende und geduldete Ausländer haben keinen Anspruch auf Kindergeld.

Kindergeld wird bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit (siehe oben) beantragt.