Schulen und Ganztagsangebot

In Deutschland müssen alle Kinder zur Schule gehen. Die Schulpflicht beginnt in der Regel mit dem 6. und endet mit dem 18. Lebensjahr. Sie als Eltern sind dafür verantwortlich, dass Ihr Kind die Schule besucht.

Um festzustellen, ob ihr Kind schon bereit für die Schule ist, werden Sie vom Gesundheitsamt zur einer „Schuleingangsuntersuchung“ eingeladen. Alles in Ordnung? Dann können Sie Ihr Kind an einer Grundschule Ihrer Wahl anmelden. Eine Übersicht aller Schulen finden Sie unter dem Punkt „Schulprofile“.

In Deutschland besuchen alle Kinder zunächst die Grundschule. Hier erwerben sie grundlegende Kenntnisse, Lernmethoden und soziale Fähigkeiten. Danach wechseln sie auf eine weiterführende Schule. Es gibt unterschiedliche weiterführende Schularten. Näheres erfahren Sie unter dem Punkt „Schulsystem in Schleswig-Holstein“.

Wie lange bleiben die Kinder in der Schule? Das ist unterschiedlich. Die meisten Grundschulen sind „verlässlich“. Das bedeutet: Die Kinder werden in der Regel bis 13 Uhr in der Schule betreut. Einige Grundschulen und viele weiterführende Schulen bieten auch eine Betreuung am Nachmittag an. Mehr erfahren sie hier.

Mein Kind spricht noch kein Deutsch! Für Kinder und Jugendliche, die noch kein oder nur wenig Deutsch sprechen, gibt es spezielle DaZ-Klassen („Deutsch als Zweitsprache“). Hier lernen sie so lange intensiv Deutsch, bis sie an deutschsprachigem Unterricht teilnehmen können. Das Schulamt erklärt Ihnen mehr.

Alle Kinder haben einen Anspruch auf gute Bildung, auch Kinder aus finanziell schwächeren Familien. Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach §2 AsylbLG erhalten, unterstützt der Staat die „Bildung und Teilhabe“ Ihres Kindes.

Dies gilt insbesondere für:

  • Lernförderung
  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort
  • Kultur, Sport und Freizeit
  • Ausflüge in Kita und Schule
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung

Die Abrechnung der Leistungen ist einfach und unbürokratisch! Um Leistungen zu erhalten, wenden Sie sich bitten an Ihren zuständigen Ansprechpartner.